LEHRKONZEPT

Persönliche Betroffenheit im Fall

Lehrende
Heinz Peter Moritz
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Typisch für das Studium in rechtswissenschaftlichen Fächern ist die Bearbeitung von Fällen. Kann hierbei ein Bezug zur Lebenswelt der Studierenden hergestellt werden, entsteht also eine persönliche Betroffenheit, können eine höhere Sensibilität und ein tieferes Verständnis erreicht werden.

In Vorlesungen und in Übungen werden Fälle zur Diskussion gestellt. Der Lehrende wählt diese nach einem Tatbestand oder einer Beweislage aus oder konstruiert diese, so daß Themen aufgegriffen werden, die einen persönlichen Bezug über den Alltag, erste praktische oder berufliche Erfahrungen ermöglichen.

Für die Bearbeitung der Fälle wird ein typisches Vorgehen aufgezeigt, der Lehrende nimmt ansonsten die Rolle eines Moderators ein. Studierende diskutieren den Fall unter der Fragestellung „Wer will was von wem?“, so wie sie es später im beruflichen Alltag diskutieren müssten.

Problem

Lösungen

Rahmenbedingungen

Lehrform und Prinzip können in verschiedenen Lehrveranstaltungstypen zum Einsatz kommen, in denen Studierende gemeinsam ein Problem / einen Fall diskutieren.

Konsequenzen

Wesentliches Ziel der rechtswissenschaftlichen Ausbildung im Studium Soziale Arbeit ist das Umgehen mit Rechtsnormen und das Entwickeln eines Verständnisses für das Funktionieren von Recht.

Um eine persönliche Betroffenheit herzustellen, sind Fälle mit Bezug zur Lebenswelt der Studierenden auszuwählen oder zu konstruieren.

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Ihre Anregung oder Frage

Wir wünschen uns, dass die Lehr-/Lernkonzepte kritisch betrachtet, genutzt und weiterentwickelt werden und damit lebendig bleiben. Nutzen Sie deshalb die Kommentarfunktion, um Ihre Einschätzung zum vorliegenden Lehr-/Lernkonzept zu geben. Teilen Sie Ihre Erfahrungen in der Umsetzung oder verweisen Sie auf ähnliche didaktische Methoden (bitte mit Referenzen oder Links). 

Ihre Einschätzung wird zunächst von uns geprüft und anschließend freigegeben.

Anprechperson des Lehrkonzepts

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Sebastian

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