Typisch für das Studium in rechtswissenschaftlichen Fächern ist die Bearbeitung von Fällen. Kann hierbei ein Bezug zur Lebenswelt der Studierenden hergestellt werden, entsteht also eine persönliche Betroffenheit, können eine höhere Sensibilität und ein tieferes Verständnis erreicht werden.
In Vorlesungen und in Übungen werden Fälle zur Diskussion gestellt. Der Lehrende wählt diese nach einem Tatbestand oder einer Beweislage aus oder konstruiert diese, so daß Themen aufgegriffen werden, die einen persönlichen Bezug über den Alltag, erste praktische oder berufliche Erfahrungen ermöglichen.
Für die Bearbeitung der Fälle wird ein typisches Vorgehen aufgezeigt, der Lehrende nimmt ansonsten die Rolle eines Moderators ein. Studierende diskutieren den Fall unter der Fragestellung „Wer will was von wem?“, so wie sie es später im beruflichen Alltag diskutieren müssten.